Aufgaben der JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Azubi) in einem Betrieb. Die JAV setzt sich aktiv für eure Interessen ein und ist über einen E-Mail-Verteiler (jav@personalrat.tu-clausthal.de) erreichbar. Ihr könnt euch bei Fragen oder Anliegen gerne an uns wenden!
Unsere Aufgaben umfassen:
Rechtlicher Auftrag: Die JAV informiert über ihre rechtlichen Aufgaben gemäß dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Dieses Gesetz regelt die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und stellt sicher, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Die JAV vertritt die Belange der Auszubildenden und sorgt dafür, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Im NPersVG sind die Aufgaben der JAV im § 54 festgelegt.
§ 54 (Abs.1, S.3):Die JAV hat das Recht, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheine, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Gremiumsarbeit: Wir arbeiten eng mit anderen Gremien (=Zusammenarbeit von mehreren Personen in einer Gruppe) zusammen, um die Belange der Auszubildenden zu vertreten. Dazu gehören regelmäßige Teilnahmen an Personalratssitzungen (PR-Sitzungen), in denen wir eure Anliegen und Interessen vertreten. Wir setzen uns dafür ein, dass eure Stimme gehört wird und ihr die bestmögliche Ausbildung genießen könnt.
Ansprechbarkeit: Wir sind für euch bei allen Anliegen ansprechbar und helfen, wo wir können. Egal ob es um Fragen zur Ausbildung, Probleme im Betrieb oder persönliche Anliegen geht – wir stehen euch zur Seite.
(JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb.